Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software Sabeo · Fassung 2026-10-28
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Unternehmenssoftware Sabeo zwischen der Sabeo GmbH, Röntgenstraße 13, 97230 Estenfeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter HRB 18818, vertreten durch den Geschäftsführer Raphael Juchler („Anbieter“) und ihren Kunden („Kunde“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Sabeo als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit (app.sabeo.de). Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Datenbereich („Mandant“).
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif, den gebuchten Zusatzleistungen und der Tarifbeschreibung zum Zeitpunkt des Abschlusses. Die Vertragsbestätigung fasst Tarif, Nutzerplätze, Zusatzleistungen und Entgelt zusammen.
(3) Der Anbieter entwickelt Sabeo laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(4) Der Anbieter betreibt Sabeo auf Servern in Deutschland. Er bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt planbare Unterbrechungen vorher an. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
§ 3 Testphase
(1) Je nach Tarif kann der Kunde Sabeo zunächst kostenlos testen. Die Dauer der Testphase und ihr Enddatum werden bei der Registrierung angezeigt und in der Vertragsbestätigung genannt.
(2) Während der Testphase entstehen keine Kosten. Belege, die in der Testphase erstellt werden, sind als Testbelege gekennzeichnet.
(3) Bucht der Kunde Sabeo bis zum Ende der Testphase nicht verbindlich, endet die Nutzung mit Ablauf der Testphase. Der Mandant bleibt danach noch für die in der Anwendung angegebene Frist lesbar und exportierbar und wird anschließend mit allen Daten gelöscht. Der Anbieter erinnert den Kunden vorher per E-Mail an das Ende der Testphase und an den Löschtermin.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website und in der Anwendung ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit Abschluss der Registrierung ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab; der Anbieter nimmt es durch Freischaltung des Mandanten an. Der Kunde erhält eine Vertragsbestätigung per E-Mail.
(2) Mit der Schaltfläche „Verbindlich buchen“ in der Anwendung bestätigt der Kunde, Sabeo über die Testphase hinaus entgeltlich zu nutzen. Wer die Registrierung oder Buchung für den Kunden vornimmt, versichert, dazu berechtigt zu sein.
§ 5 Nutzerplätze und Zusatzleistungen
(1) Sabeo wird je Nutzerplatz lizenziert. Ein Nutzerplatz darf nur von einer namentlich bestimmten Person genutzt werden; Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Nutzerplätze können auf eine andere Person übertragen werden.
(2) Nutzerplätze und Zusatzleistungen kann der Kunde jederzeit in der Anwendung hinzubuchen. Zubuchungen werden ab dem Zeitpunkt der Buchung berechnet. Eine Reduzierung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
§ 6 Entgelt und Zahlung
(1) Es gelten die bei Abschluss bzw. bei der jeweiligen Zubuchung angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Das monatliche Entgelt wird ab dem Ende der Testphase, bei Verträgen ohne Testphase ab Vertragsbeginn, monatlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen werden nach Erbringung berechnet, verbrauchsabhängige Leistungen nachträglich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder auf die bei der Bestellung gewählte Weise. Bei SEPA-Lastschrift teilt der Anbieter Betrag und Fälligkeit spätestens fünf Kalendertage vor dem Einzug mit, in der Regel mit der Rechnung. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.
(4) Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt der Kunde.
(5) Der Anbieter darf die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt dem Kunden die Änderung in Textform mit. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, erinnert ihn der Anbieter per E-Mail. Bleibt die Zahlung auch nach Erinnerung aus, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang sperren. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
(2) Ist der Kunde mit einem Betrag von mehr als einem Monatsentgelt länger als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. § 10 gilt entsprechend.
(3) Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Sabeo speichert oder über Sabeo versendet. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, insbesondere datenschutzrechtlich, und dass die Nutzung nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstößt.
(3) Der Kunde prüft Belege, Rechnungen und sonstige Dokumente vor dem Versand auf Richtigkeit. Die steuer- und handelsrechtlichen Pflichten, insbesondere die Aufbewahrung seiner Geschäftsunterlagen, bleiben beim Kunden. Der Kunde sichert die Daten, die er aufbewahren muss, regelmäßig über die Exportfunktionen.
(4) Der Kunde darf Sabeo nicht in einer Weise nutzen, die den Betrieb oder andere Kunden beeinträchtigt, und nicht versuchen, Schutzmechanismen zu umgehen oder auf fremde Mandanten zuzugreifen.
§ 9 KI-Funktionen und Schnittstellen
(1) Sabeo enthält Funktionen, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten, zum Beispiel das Auslesen von Belegen oder Textvorschläge. Die Ergebnisse sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie, bevor er sie übernimmt oder weitergibt.
(2) Für Schnittstellen zu Diensten Dritter (zum Beispiel E-Mail-Postfächer, Banken, Lieferanten, Messenger) gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, wenn ein Dritter seinen Dienst ändert oder einstellt.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das gilt auch für einzelne Zusatzleistungen.
(2) Die Kündigung ist in Textform (zum Beispiel per E-Mail an info@sabeo.de) oder über die Kündigungsfunktion in der Anwendung möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lesen und exportieren. Danach löscht der Anbieter den Mandanten mit allen Daten; Datensicherungen werden innerhalb von höchstens sieben weiteren Tagen überschrieben. Der Anbieter bewahrt nach Vertragsende keine Daten für den Kunden auf.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter beseitigt Mängel der Software in angemessener Frist, nachdem der Kunde sie gemeldet hat. Der Kunde beschreibt den Mangel so, dass er nachvollzogen werden kann.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden über die Exportfunktionen entstanden wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.
§ 13 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Kunde bei der Registrierung abschließt.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (zum Beispiel geänderte Rechtslage oder neue Funktionen) und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Würzburg. Der Anbieter darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Fassung 2026-10-28 · Stand: 28.10.2026